Mitunter finden sich in Immobilienanzeigen Angebote „Grundstück mit stark sanierungsbedürftigem Gebäude“ oder „mit Altbestand“. Dabei handelt es sich meist um den Hinweis, dass sich auf dem Grundstück nicht bewohnbare Gebäude befinden. Bei näherem Hinsehen stellt sich dann die Frage, wie hoch die Abrisskosten eines Hauses sind. Für eine erste oberflächliche Berechnung genügt der Augenschein, der jedoch das verbindliche Angebot einer Fachfirma nicht ersetzen kann.
Sanieren lohnt sich in vielen Fällen nicht. Die Erneuerung der elektrischen Anlagen ist weit teurer als die Verlegung in einem Neubau. Das gilt auch für die Heizung. Der Kauf eines Altbaus zur Sanierung sollte immer erst nach dem Vorliegen des ausführlichen Gutachtens eines Sachverständigen erfolgen. Auch entsprechen Grundriss und Zimmergröße bei älteren Einfamilienhäusern oft nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Natürlich ist der Abriss einer Holzscheune oder eines niedrigen Hallengebäudes billiger als der eines Wohnhauses: zumindest in den allermeisten Fällen. Vor allem spielt die schiere Größe des abzureißenden Gebäudes eine entscheidende Rolle. Sehr teuer werden kann der Abriss eines Gebäudes, dass Teil einer innerstädtischen, geschlossenen Bebauung ohne Grenzabstand ist. Hier treten mitunter Probleme mit der Statik der benachbarten Gebäude auf, für die dann Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden, die erhebliche Kosten nach sich ziehen können.
Gewisse Baustoffe müssen als Sondermüll entsorgt werden, wie Asbest, Glaswolle und das sehr beliebte Eternit. Der Abriss des Kellers muss nicht in jedem Fall erfolgen. Meistens ist er jedoch feucht und entspricht nicht den statischen Anforderungen für einen Neubau darauf. Die Frage nach dem Erhalt erledigt meist auch dadurch, dass für den Neubau ein anderer Grundriss oder eine veränderte Lage geplant ist. Ist nur eine Bodenplatte vorhanden, muss diese fast immer mit dem verbundenen Gebäude abgerissen werden. In einigen Fällen kann der Keller auch verfüllt werden und so als Fundament für den Neubau dienen.
Diese hängen neben dem Volumen des Baus auch von den technischen Möglichkeiten und letztlich vom Aufwand an Maschinen und menschlicher Arbeitskraft ab. Für jedermann verständlich kostet das Eindrücken eines Einfamilienhauses mit dem Radlader, das folgende Aufladen auf einen oder zwei Lkw und die Entsorgung, alles an einem Vormittag, weniger als manuelle Abbrucharbeiten und Demontage. Dem, der sich einen umfassenden Überblick über das Thema Abbruch und Rückbau verschaffen will, sei das Baustein-Merkheft gleichen Namens der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft empfohlen.
Neben den Kosten für den tatsächlichen Abriss, die je nach Methode weit differieren, sind weitere Positionen einzukalkulieren:
Die Genehmigungsverfahren für den Abriss von Bauten sind Ländersache. In Nordrhein-Westfalen entfällt seit 2019 das Antragsverfahren für eine Baugenehmigung für einen Abriss. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Zu beachten ist, dass ein Teilabriss eine bauliche Änderung darstellt, also mit Bauantrag zu begründen ist. In Köln bspw. ist der Abriss von Wohnraum generell genehmigungspflichtig. Die kommunalen Satzungen weichen voneinander ab. Daher sollte nicht auf die landesrechtliche Anzeigepflicht, sondern nur auf Auskunft der örtlichen Baubehörde vertraut werden.
Hier sind vor allem die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll und die der Schaffung von Baufreiheit für den Abriss zu berücksichtigen.
Bauschutt wird nach seiner Verunreinigung berechnet und kostet pro Tonne gegenwärtig zwischen 40 und 350 Euro. Die Personalstunde kostet wenigstens 60 Euro zuzüglich Anfahrt. Meistens wird eine Mindestabnahme von drei Stunden verlangt.
Der berühmte Asbest ist keineswegs am teuersten, sondern kostet pro Tonne ungefähr 250 Euro. Dachpappe schlägt mit 350 – 550 Euro zu Buche und die allerdings meist leichtgewichtigen Dämmstoffe werden mit über 2.000 Euro pro Tonne berechnet.
Ein in der Kalkulation oft vergessenes Problem sind die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis und das Parkverbot, das Liefern und Abholen der Parkverbotsschilder und die Kosten für den Sammel- oder Einzelentsorgungsnachweis, zusammen ungefähr 350 Euro. Dies alles wird ergänzt durch die Kosten für den Radlader und weitere Geräte sowie für die abschließenden Kehrmaßnahmen auf der angrenzenden öffentlichen Straße.
Für einen frei stehenden Bungalow von ungefähr 100 qm Grundfläche sollten etwa 15.000 Euro einkalkuliert werden. Bei der Wahl des Angebots sollte bedacht werden, dass ein Abriss beim Nachbargebäude erheblichen Schaden anrichten kann. Auch die Zuverlässigkeit der angemessenen Entsorgung sollte sichergestellt sein. Gerade in diesem Bereich kann die fahrlässige Beauftragung einer ungeeigneten Firma sehr teuer werden. Auf der sicheren Seite sind Sie bei einem Unternehmen mit dem RAL – Gütesiegel Abbrucharbeiten oder das von einem Meister für Abbruch und Betontrenntechnik geführt wird. Die genannten Preise sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell und nur ein Anhaltspunkt.
Nachdem Sie nun wissen, was Sie alles zum Thema Abrisskosten Haus berücksichtigen müssen, überlegen Sie möglicherweise auch schon, wie Sie einen Neubau finanzieren und die Abrisskosten mit berücksichtigen können?
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