Die Nachricht, dass eine beantragte Baufinanzierung abgelehnt wurde, trifft jeden erst einmal hart. Vor allem dann, wenn man sich bereits für eine bestimmte Immobilie entschieden hatte, eine vorvertragliche Vereinbarung getroffen ist oder, wenn der Kredit einer dringend nötigen Sanierungsmaßnahme dienen soll, und die Handwerker schon bestellt sind. Zunächst einmal gilt es Ruhe zu bewahren und sich professioneller Hilfe, wie sie die Löwe-Finanz aus Wuppertal anbietet, zu versichern und Ursachenforschung zu betreiben.
Wenn eine Bank eine Baufinanzierung abgelehnt hat, erfolgt dies schriftlich, knapp und möglichst neutral, sodass die für die Ablehnung ausschlaggebenden Kriterien möglichst nicht zu erkennen sind. Kommt die Ablehnung schon deswegen sehr überraschend, da man die Finanzierung gemeinsam mit dem Kreditsachbearbeiter der ablehnenden Bank aufgestellt und dieser den Antrag als vollständig angenommen hatte. Deswegen sollte man sich trotzdem nicht scheuen, nochmal nachzufragen. Bei einem Sachverhalt wird er ihnen das Problem zumindest andeuten, nämlich dann, wenn der von der Bank ermittelte Beleihungswert der Immobilie nicht für den Kredit ausreicht: Das bedeutet, dass die Bank den Kaufpreis der Immobilie für stark überhöht hält oder diese auch nach geplanten Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen den vom Kreditantragsteller vorausgesetzten Wert nicht erreichen wird. Banken irren in diesem Zusammenhang eher selten, da sie aufgrund diverser Affären um sogenannte Schrottimmobilien sehr feinfühlig geworden sind und in jüngster Zeit die Justiz Immobilientransaktionen mit überhöhten Preisen wegen des Verdachts auf Geldwäsche genau beäugt. Man sollte den Kauf oder das Bauvorhaben dann grundsätzlich überdenken.
Seit März 2016 gilt in Deutschland die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Wikr), eine nach allgemeiner Meinung nicht geglückte Umsetzung von EU-Recht. Die Vergabe von Immobilienkrediten erfolgte davor in Deutschland seit Kriegsende eher großzügig, der Beleihungswert war ausschlaggebend und man ging davon aus, dass der private "Häuslebauer" alles Menschenmögliche tun würde, um sein Hauseigentum zu erhalten. Die Wikr verlangt nun vom Kreditsachbearbeiter schlicht unmögliches, nämlich die wirtschaftliche Zukunft eines Kreditnehmers zu beurteilen. Unter anderem soll geprüft werden, ob ein Kreditnehmer im Falle des Renteneintritts seinen Kredit noch bedienen kann. Das Ganze ist verbunden mit umfangreichen Dokumentationspflichten und der Haftung einer Bank im Falle der unzureichenden oder falschen Beratung. Gegenwärtig gibt es weder eine einheitliche Prüfpraxis der Immobilienkredite vergebenden Banken noch eine ständige Rechtsprechung zur Wikr, da Schieflagen bei Baufinanzierungen für gewöhnlich erst Jahre nach ihrem Abschluss eintreten, also der Zeitraum seit Eintritt der Rechtsänderungen noch zu kurz ist.
Immobiliardarlehensvermittler wie die Löwe-Finanz haben gelernt, mit diesem merkwürdigen Gesetz zu leben. Die Erfahrung mit diversen Kreditinstituten ermöglicht es, die Bank zu wählen, die die Lebenssituation des Antragstellers am günstigsten bewertet. Auch ist es möglich, eine Baufinanzierung so zu planen, dass beim Renteneintritt keine oder nur noch geringe Restschuld besteht, die man dann in jedem Fall, eventuell durch ein Privatdarlehen ohne dingliche Sicherung, das nicht der Wikr unterliegt, finanzieren kann.
Wer im Internet den Begriff Baufinanzierung googelt, stößt nicht nur auf Sachartikel in jeder Qualitätsstufe, sondern auch auf handfeste Kreditangebote, die auch Summen in sechsstelliger Höhe einschließen. Dies verleitet so manchen, die vermeintlich benötigte Summe ohne kompetente Beratung zu beantragen. Erst im Anschluss stellt man dann fest, dass die eingereichten Unterlagen, die für einen kleinen Verbraucherkredit durchaus ausgereicht hätten. Für einen mit einer Grundschuld besicherten Immobilienkredit genügen diese aber häufig keinesfalls, so dass die Baufinanzierung abgelehnt wird. Wer nicht vom Fach ist, benötigt Unterstützung bei der Erstellung eines genehmigungsfähigen Antrags für eine Baufinanzierung. Die erfahrenen Berater der Löwe-Finanz wissen nicht nur, welche Unterlagen beizubringen sind, sondern auch wo diese anzufordern, aufzubereiten und gegebenenfalls zu erklären sind. Kreditunterlagen müssen die gewöhnlichen Fragen eines Kreditsachbearbeiters plausibel beantworten.
Der Wunsch nach Immobilienbesitz und der tatsächliche finanzielle Spielraum sind nicht immer in Einklang zu bringen. Nicht selten gründen Überlegungen zum Immobilienerwerb darauf, dass man für die Finanzierung zwar die wegfallende Miete, aber nicht die Nebenkosten, die bedeutend sein können, berücksichtigt. Auch sollte jeder verstehen, dass nicht dokumentierte oder dokumentierbare Nebeneinnahmen für einen Kreditsachbearbeiter ein schwierig zu handhabender Faktor sind. Umso geringer die verfügbaren Einkommen, umso wichtiger ist das Ausschöpfen aller Fördermöglichkeiten. Die Löwe-Finanz aus Wuppertal arbeitet mit mehr als 200 Darlehensgebern zusammen, darunter auch solchen, die sich schwierigerer Fälle annehmen.
Ein negativer Schufa-Eintrag ist einem Kreditantrag, welcher Art auch immer, nie förderlich. Allerdings ist einerseits deren Wertigkeit unterschiedlich und zum anderen zählen für Immobilienkredite zunächst die Schlüssigkeit des Gesamtprojekts, also das Verhältnis Eigenkapital Fremdkapital und die monatliche Belastung im Verhältnis zum Einkommen. Ist die Finanzierung in sich geordnet und das Schufa Merkmal nicht zu abschreckend, sollte sie sich realisieren lassen.
Kein Kreditgeber macht sich die Ablehnung einer Baufinanzierung leicht. Aber ein erfahrener Finanzierungsberater, wie die Löwe-Finanz, wird die entscheidenden Schwachstellen eines Finanzierungskonzeptes schnell erkennen und kann in vielen Fällen das Projekt auf eine neue, tragfähige Grundlage stellen.