Das zentrale Element einer normalen Baufinanzierung mit Sondertilgung (oder auch ohne eine solche) ist ein lang laufendes Darlehen, das mit einer Immobilie als Pfand besichert wird. Der Darlehensvertrag enthält neben den Angaben zu Schuldner und Gläubiger die Höhe des Darlehens, den Zinssatz über die gesamte Laufzeit oder einen Teil davon, die Annuität (die vom Schuldner zu zahlende Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt und während der Zinsbindungsfrist gleich bleibt) und die Fälligkeit der Annuitäten. Im Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensnehmer zur Zahlung der Annuität in voller Höhe. Dass der Schuldner mit seiner vertraglichen Pflicht zur Darlehensrückzahlung in Verzug gerät, wenn er zum festgelegten Zeitpunkt die Annuität nicht oder nicht vollständig bezahlt, ist jedermann verständlich – aber was geschieht, wenn er mehr als die vertraglich vereinbarte Leistung erbringt?
Banken unterliegen sehr genauen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Verhältnisses Ausleihungen zum Eigenkapital. Kredite müssen hinsichtlich ihrer Besicherung, ihrer Laufzeit und ihres Zinsrisikos detailliert bewertet und mit entsprechendem Eigenkapital unterlegt werden. Die bankinternen Unterlagen dazu werden ständig fortgeschrieben und unterliegen ständiger Kontrolle durch die Deutsche Bundesbank, die BaFin und die Wirtschaftsprüfer.
Kredite, die mit einem Grundpfand besichert werden, insbesondere Baudarlehen, gelten als besonders risikoarm und verlangen daher eine besonders niedrige Eigenkapitalquote. Baufinanzierungen mit Sondertilgungen sind Änderungen und stören den gesamten Ablauf erheblich. Sie sind mit einem enormen Arbeitsaufwand von hoch qualifizierten Mitarbeitern verbunden, der nicht selten – bei kleineren Banken - bis in die Chefetage reicht. Daher galt bis vor wenigen Jahren die Devise: Sondertilgungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Erst die aktuellen, auf künstlicher Intelligenz basierenden EDV-Programme haben das Problem entspannt. Wenn heute die Sondertilgung bei einem Baudarlehen eine gängige Vertragsklausel ist, ist das vor allem auf diese zurückzuführen.
Jedes Darlehen mit Zinsbindung kann nach 10 Jahren gekündigt werden. Akzeptiert ein Darlehensgeber vor Ablauf dieser Frist eine Kündigung, kann er Schadensersatz, die Vorfälligkeitsentschädigung, verlangen. Der Darlehensgeber kann die Abwicklung des Darlehensvertrages zu den vereinbarten Konditionen fordern und muss keine vorzeitigen Zahlungen ohne Vereinbarung hinnehmen.
Das Recht auf Sondertilgung muss im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Es gibt drei gängige Varianten:
Das Recht auf Sondertilgung begründet für den Darlehensnehmer keine Pflichten, aber für den Darlehensgeber die, die Zahlung in der vertraglich vorgesehenen Höhe zum vorbestimmten Zeitpunkt anzunehmen und die Darlehensschuld entsprechend zu reduzieren. Leistet der Darlehensnehmer keine Sondertilgung, entsteht kein Verzug, das Darlehen kann aus diesem Grund vom Darlehensgeber nicht fällig gestellt werden. Sondertilgungszahlungen sind meist nur zu einem bestimmten, vereinbarten Termin möglich, der auch genau eingehalten werden muss.
Eine Sondertilgung hat natürlich Auswirkungen auf die Restlaufzeit des Darlehens. Da sich die Annuität aus Zins und Tilgung zusammensetzt, also unendlich viele Kombinationen möglich sind, sind Beispiele nur schwer möglich. Enthält die Annuität eine Tilgungsleistung von 2 % bei einem Zinssatz von 2 % und erfolgt vom Laufzeitbeginn an eine Sondertilgung in Höhe von 5 % jährlich, so ist das Darlehen in etwa 15 Jahren abbezahlt. Im Normalfall wäre die Laufzeit über 34 Jahre.
Für eine Reihe von Banken sind Klauseln zur Sondertilgung mittlerweile gewöhnlicher Vertragsbestandteil. Allerdings werden die zusätzlichen Zahlungen in vielen Fällen auf ungefähr 5 % der Vertragssumme beschränkt. Andere Vereinbarungen müssen meist mit einem Zinsaufschlag bezahlt werden. Gegenwärtig bewegt sich dieser um 0,25 %. Eine Beratung durch Löwe-Finanz zu einer Baufinanzierung schließt die Sondertilgung mit ein. Die Inkaufnahme eines höheren Zinssatzes für ein Sondertilgungsrecht sollte durch spezielle Gegebenheiten gerechtfertigt sein.
Die Möglichkeit einer Baufinanzierung mit Sondertilgung ist heute meist Teil des Baudarlehensvertrages. Die tatsächliche Inanspruchnahme sollte aber immer mit einem kompetenten Berater wie Löwe-Finanz diskutiert werden. Geld, das in eine Sondertilgung fließt, ist unwiederbringlich weg und fehlt möglicherweise für unvorhergesehene Ausgaben.