Bereitstellungszinsen werden von Banken für den Zeitraum erhoben, der zwischen Inkrafttreten des Darlehensvertrages und der tatsächlichen Inanspruchnahme des Darlehens liegt. Bei einer Baufinanzierung, insbesondere beim Bau eines Anwesens, liegt zwischen dem Abschluss des Kreditvertrages und dem ersten möglichen Termin für die Fälligkeit einer Zahlung für erbrachte Bauleistung meist ein längerer Zeitraum. Für die Zeit zwischen Abschluss des Kreditvertrages und Bereitstellung des Darlehens entstehen der Bank keine Kosten, daher wird diese Zeit folgerichtig im Kreditvertrag als Bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart. Im Allgemeinen akzeptieren Banken solche Zeiten bis zur Dauer eines Jahres.
Ab dem ersten Fälligkeitstermin muss die Bank die Kreditsumme bereithalten und kann mit dieser nicht anderweitig Geld verdienen. Wird das Darlehen nicht oder nur in Teile abgerufen und verzinst, entgehen ihr Erträge. Gleichzeitig muss sie aber die Darlehenssumme, die zu einem großen Teil aus Einlagen von Anlegern stammt, verzinsen. Als Kompensation dienen die Bereitstellungszinsen. Gegenwärtig werden um die 0,25 % pro Monat berechnet.
Bei Neubauvorhaben wird das Darlehen größtenteils in Raten ausgezahlt. Der Bereitstellungszins, der für noch nicht ausgezahlte Teilbeträge anfällt, wird auch „Bauzeitzinsen“ genannt.
Die Vereinbarung einer Bereitstellungszinsfreien Zeit, die Höhe der Bereitstellungszinsen und der Bauzeitzinsen sind wichtiger Teil der Aufstellung einer Baufinanzierung. Sie setzt die Kenntnis einer stabilen, möglichst bereits genehmigten, Bauplanung mit den Terminen der Abnahme der einzelnen Baufortschritte voraus.