Der Gesetzgeber räumt dem Darlehensnehmer das Recht ein, ein Darlehen nach 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Einzige Bedingung ist, dass die Verzinsung über die Laufzeit des Darlehens festgeschrieben worden ist. Fehlt die Zinsfestschreibung, kann der Kreditvertrag bereits nach drei Monaten gekündigt werden. Diese Bestimmungen sind nicht abdingbar, können also nicht durch eine Vertragsklausel ausgeschlossen werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann bei Einhaltung der Frist nicht verlangt werden.
Das Kündigungsschreiben selbst ist unkompliziert, allerdings gibt es einige Hürden im Vorfeld zu beachten.
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