Banken verleihen nicht das eigene Geld, sondern das der Anleger: Dieser Kernsatz des Bankgeschäfts gilt heute nur noch eingeschränkt. Mittlerweile ist bei fast jeder Ausleihung ein wenig eigenes Geld dabei. Um sich dem Thema Eigenkapitalquote Banken zu nähern, muss man zunächst über das „Eigenkapital“ sprechen. Im Unterschied zu anderen Gewerben aller Art verlangt die Rechtsordnung für Banken und Versicherungen eine Mindestausstattung mit Kapital. Diese beträgt bei Banken gegenwärtig 5 Millionen Euro (bei Hypothekenbanken 25 Millionen Euro).
Dies besagt allerdings nur, dass man mit 5 Millionen eine Bank gründen könnte. In der Praxis benötigt man immer deutlich mehr als 5 Millionen, da die Gründungsinvestitionen (Büroausstattung etc.) zu tätigen sind. Unmittelbar nach Gründung eines Geschäfts entstehen die ersten Betriebsverluste, die das Kapital mindern. Sinkt das Kapital unter 5 Millionen, verliert die Neugründung sofort wieder ihre Lizenz.
Das Eigenkapital jedes Unternehmens wechselt täglich. Zum Bilanzstichtag wird ein exemplarischer Wert festgestellt. Die wechselnde Höhe des Eigenkapitals interessiert bei Unternehmen, die nicht zu den Banken oder Versicherungen zählen, während des Geschäftsjahres nur am Rande, solange nicht erhebliche Veränderungen auftreten. Bei Banken – hier spricht man von Eigenmitteln – sind diese unter laufender Kontrolle, da an ihnen das mögliche Geschäftsvolumen hängt.
Die BIZ mit dem Sitz in Basel ist die älteste Finanzinstitution des Völkerrechts (gegr. 1930). Sie wird auch als „Bank der Zentralbanken“ bezeichnet und so ist der deutsche Vertreter im Verwaltungsrat der Präsident der Deutschen Bundesbank. Die BIZ hat in mehreren Schritten Vorschläge zur Stabilisierung des Bankensystems gemacht, deren letzte – Basel III - direkte Umsetzung in eine EU-Richtlinie (Kapitaladäquanzverordnung) fanden. Nationales Recht wurde diese durch entsprechende Änderungen des Kreditwesengesetzes. Die in Deutschland geltenden Regeln für die Bestimmung von Eigenkapital und Eigenkapitalquote sind internationales Recht. Bei dem in der jüngeren Vergangenheit immer wieder aufgetauchten Begriff des „Stresstests von Banken“ handelt es sich um nichts weiter als die Überprüfung der Einhaltung der Regularien von Basel III innerhalb der internationalen Verflechtung der Kapitalmärkte.
Der zentrale Begriff, von dem sich alle anderen ableiten, ist das „harte Kernkapital“.
Bereinigte man das harte Kernkapital um verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Positionen, vor allem um noch abzuführende Steuern, und rechnet die „Kapitalinstrumente“ dazu, erhält man das Kernkapital. Weitere wichtige Kennzahlen sind die Eigenmittel zur Risikounterlegung und das Gesamtkapital.
Die Eigenkapitalquote ist das Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtforderungsbetrag. Eine eigene Wissenschaft für sich ist die Aufstellung des Gesamtforderungsbetrages. Dieser errechnet sich nicht aus den tatsächlichen Kontoständen der Kreditkonten, sondern aus deren risikoabhängiger Bewertung. Ändern sich die Kreditrisiken, müssen diese Neubewertungen in den Gesamtforderungsbetrag einfließen. Kein Risiko im Sinne des Gesetzes sind Ausleihungen an EU-Mitgliedsstaaten in deren Währung, die auch so refinanziert wurden (durch zuordnungsfähige Einlagen in derselben Währung gedeckt sind).
In der Praxis heißt dies: Gibt eine Bank Geld von Anlegern, das diese als Guthaben auf dem Girokonto unterhalten, als Kassenkredit an eine Kommune, muss dies bei der Aufstellung des Gesamtforderungsbetrages nicht berücksichtigt werden.
Drei Berechnungsarten werden besonders beachtet und dienen Analysten zum Vergleich von Finanzunternehmen:
Seit Januar 2019 dürfen folgenden Kennzahlen nicht unterschritten werden:
Die Obergrenze für Ausleihungen im Verhältnis zum Eigenkapital ist 1250 %. Um ein Geschäftsvolumen mit Privaten und Gewerbe von 100 Millionen abwickeln zu können, bedarf es im Rechenbeispiel einer Gesamtkapitalquote von 8 Millionen Euro. Das Geschäftsvolumen einer deutschen Bank mit der öffentlichen Hand in Euro ist jedoch nur durch die Höhe der Einlagen begrenzt.
Einige der deutschen Banken haben stille Reserven in nicht bekanntem Maße. Die jetzigen Regelungen benachteiligen alle Institute, die diese nicht oder schwer darstellen können (z. B. Grundstücke in 1 A-Lagen mit voll abgeschriebener Bebauung und Unternehmensbeteiligungen außerhalb des öffentlichen Kapitalmarkts).
Kredite werden in Risikoklassen eingeteilt. Eine höhere Risikoklasse ergibt einen höheren Anteil am Gesamtforderungsbetrag. Dieser zieht wiederum eine höhere Besicherung durch Eigenmittel nach sich. Der nächste Schritt sind Auswirkungen auf das mögliche Kreditvolumen.
Die Banken stellen für jede Risikoklasse Berechnungen an, die deren tatsächliche Kosten und Risiken so zusammenfassen, dass für die jeweilige Laufzeit ein Zinssatz angeboten werden kann. Der Zinssatz spiegelt das Risiko wider. Diese Kalkulation muss den Aufsichtsbehörden und den Wirtschaftsprüfern standhalten.
Der Verbraucher sieht nur den ihm angebotenen Zinssatz. Wie er zustande kommt, ist zwangsläufig ein wohl gehütetes Betriebsgeheimnis der Bank. Ihm bleibt allerdings die Wahl unter zahllosen Angeboten, die sich erheblich unterscheiden können. Die Risikoklassen unterscheiden sich je nach Bank in ihrer Zusammensetzung und daher in ihrer Auswirkung auf die Höhe der Kreditzinsen. Daher lohnt es sich, im Markt nach dem günstigsten Angebot zu suchen. Wir von Löwe-Finanz sind Ihnen gerne dabei behilflich, den für Sie günstigsten Kredit bspw. für eine Baufinanzierung zu finden.
Als Verbraucher sollte man sich nicht von dem Thema Eigenkapitalquote der Banken bei seiner Wahl des Bankpartners beeinflussen lassen. Seit ihrem Bestehen ist der Deutschen Bundesbank nie die Kontrolle entglitten und es ist kein privater Anleger durch Bankenschieflagen geschädigt worden.