Das Festdarlehen wird erst zum Laufzeitende in einer Summe zurückbezahlt. Es erfolgt während der Laufzeit keine Tilgung. Der Darlehensnehmer zahlt nur die laufenden Zinsen. Vertraglich vereinbart werden Betrag, Zinssatz und Laufzeit. Die Berechnung der Zinsen erfolgt grundsätzlich nach der Restschuld. Erfolgt keine Tilgung, sinkt die Restschuld nicht und so vermindern sich auch die Zinszahlungen nicht.
Das Gegenstück zum Festdarlehen ist der Kontokorrentkredit, bei dem ebenfalls keine Tilgung vereinbart wird, jedoch die Zinsen nach der Inanspruchnahme des Kreditrahmens berechnet werden. Der Zinssatz kann durch die Bank jederzeit geändert werden. Der Kontokorrentkredit wird im Verbraucherbereich allgemein auf unbestimmte Zeit vereinbart. Die Gewährung eines Festdarlehens setzt voraus, dass dem Kreditgeber als Sicherheit entweder ein dem Darlehensbetrag entsprechendes Guthaben als Sicherheit oder eine garantierte Forderung abgetreten wird.
Im gewerblichen Bereich ist das Festdarlehen eine nicht wegzudenkende Finanzierungsvariante. Im Bereich der Anschubfinanzierung ist es gängige Praxis. Auch bei der gewerblichen Baufinanzierung dient es regelmäßig baubegleitend als Zwischenfinanzierung. Im privaten Bereich hat die Bedeutung stark abgenommen. In der Vergangenheit wurde das Festdarlehen bei Baufinanzierungen regelmäßig in Kombination mit einer Sparform genutzt. Als solche infrage kommen
Die gegenwärtige Lage auf den Finanzmärkten erlaubt es nicht, einigermaßen garantiert Kapitalrenditen zu erzielen, die die Kosten für ein Festdarlehen abdecken.
Unverändert üblich ist ein Festdarlehen zur Vorfinanzierung eines Bausparvertrags, oft Bausparsofortdarlehen genannt. Ein Bausparvertrag besteht aus einem Sparvertrag über eine bestimmte Summe und dem Anrecht auf ein Darlehen über meist den gleichen Betrag. Das Darlehen wird ausbezahlt, wenn der Ansparkapital einbezahlt und eine bestimmte Wartezeit erfüllt ist. Soll früher über die Gesamtsumme verfügt werden, etwa weil Reparaturarbeiten dringlich sind, kann die Vertragssumme – also Guthaben und Darlehen – vorfinanziert werden. Dies geschieht durch ein Festdarlehen, das nach der Zuteilung des Bausparvertrags durch das angesparte Kapital und das Bausparvertragsdarlehen abgelöst wird.
Der Zeitraum bis zur Auszahlung des Guthabens einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung kann ebenfalls durch ein Festdarlehen überbrückt werden.
Das Hauptkriterium für die Vorfinanzierung einer Forderung ist deren Abtretbarkeit. Es ist meist möglich ein Guthaben zu verpfänden, aber nicht in jedem Fall eine Forderung abzutreten, da oft die Zustimmung Dritter notwendig ist, oder aber die Forderung von der Bank als nicht sicher genug eingestuft wird.
Wir von der Löwe-Finanz beraten Sie zu allen Fragen der Vorfinanzierung bestehender Forderungen und zu Baufinanzierungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.