Nicht erst seit der Explosion der Preise für Elektrizität wecken Photovoltaikanlagen das Interesse der Hausbesitzer. Aber viele, die versuchen, sich mit dem Thema Finanzierung Photovoltaikanlage vertraut zu machen, schrecken früher oder später vor der Fülle der oft widersprüchlichen Informationen zurück. Ratgeber zu diesem Thema existieren zahllos, aber viele davon sind mit Informationen überfrachtet, die entweder technisches oder kaufmännisches Fachwissen erfordern.
Das Jahressteuergesetz hat bedeutende Änderungen für die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen gebracht, die in der einschlägigen Literatur noch nicht abgearbeitet worden sind. Alles, was die Medien in diesem Zusammenhang an Ratschlägen für Privathaushalte anzubieten haben, muss mit äußerster Vorsicht betrachtet werden, da möglicherweise Makulatur.
Zunächst einmal sollte geklärt werden, wie viel Dachfläche für Solarmodule zur Verfügung steht. Daraus ergibt sich eine erste grundsätzliche Entscheidung: Kann nur für den Eigenbedarf produziert werden oder kann auch Energie, die diesen übersteigt, in das Netz eingespeist werden? Wer nur für den Eigenbedarf produziert, muss sich um steuerliche Fragen nicht kümmern. Er darf von vornherein davon ausgehen, dass die Gestehungskosten bei der privaten Produktion günstiger sind als der Kauf beim Versorger und sich die Anlage mittelfristig rentiert.
Die Gestehungskosten bei einem aktuellen Photovoltaiksystem liegen im Allgemeinen unter 20 Cent pro kWh. Das ist etwa die Hälfte des aktuellen Preises für Privathaushalte auf dem Markt. Die Entscheidung für eine eigene Stromerzeugung sollte also immer dann fallen, wenn Sie glauben, dass die Preise für Strom für Privathaushalte nicht mehr deutlich – unter 25 Cent/kWh – fallen.
Bei der Produktion von Elektrizität auf dem Dach reduzieren sich diese Kosten auf die Hälfte.
Für die Produktion von 5.000 kWh werden wenigstens 27 qm Fläche benötigt und die Kosten ohne Speicher betragen mindestens 15.000 Euro.
Wer nicht „vom Fach“ ist, benötigt für die Definition der Anlage unbedingt qualifizierte Unterstützung. Der lokale Fachbetrieb berät nicht nur zu den technischen Details, sondern kann auch über eventuelle Einschränkungen informieren. Photovoltaikanlagen auf dem Dach eines Eigenheimes bedürfen keiner Baugenehmigung. Ausnahmen gibt es bei Denkmalbauten generell und mit einschränkenden Verordnungen der Kommunen muss immer gerechnet werden. Eine Vorabanfrage beim zuständigen Bauamt schafft Klarheit.
Frei stehende Solaranlagen im Garten unterliegen besonderen Vorschriften, die aber zuletzt vereinfacht worden sind.
Wer über den Eigenverbrauch hinaus erzeugte Energie in das Netz einspeisen will, erhält dafür eine Einspeisevergütung von 8,2 Cent pro kWh, bzw. bei größeren Anlagen 7,1 kWh.
Wer eine Einspeisung einplant, sollte gemeinsam mit einem Steuerberater ausgehend von seiner persönlichen wirtschaftlichen Situation ein Konzept entwickeln. Das Jahressteuergesetz 2023 hat Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer befreit, trotzdem können in manchen Fällen der Status als Kleinunternehmer oder als gewerblicher Stromlieferant sinnvoll sein.
Der Hausbesitzer ist der Vorzugskunde aller Banken. Daher sollte die Finanzierung einer Photovoltaikanlage, die dem Volumen nach der eines Mittelklassewagens entspricht, kein Problem sein. Alle Banken bieten sogenannte „Solarkredite“ an. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Anschaffungsdarlehen.
Hausbesitzer besitzen von vornherein eine gewisse Bonität, die es auszunutzen gilt. Im Fall der Photovoltaikanlagen besteht das Kernproblem darin, dass die Kreditgewährung der Aufwertung des Gebäudes dient, da die Betriebskosten dauerhaft vermindert werden. Es handelt sich also um eine Baufinanzierung. Da das Volumen aber in aller Regel für ein klassisches Baudarlehen mit Besicherung durch eine Grundschuld zu gering ist, muss auf ein Privatdarlehen zurückgegriffen werden.
Wir von der Löwe-Finanz suchen für Sie das günstigste Darlehen aus dem Gesamtmarkt. Ist keine andere Grundschuld oder Hypothek eingetragen, kann die Finanzierung der Photovoltaikanlage mit der einer notwendigen Renovierung oder auch gebäudefremden Investition – etwa ein Kfz – verbunden werden. Die Gesamtsumme der Finanzierung ermöglicht dann die Besicherung durch eine Grundschuld und die entsprechend günstigen Konditionen einer Baufinanzierung. Je nach persönlicher Bonität ist die Finanzierung einer Photovoltaikanlage sogar ohne Eigenkapital möglich.
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland vergibt die KfW Kredite zur Förderung der Technologien für erneuerbare Energie. Die Konditionen für diese Kredite sind gegenwärtig 4,01 % effektiver Jahreszins bei einer Zinsbindung von nur 5 Jahren. Leider müssen wir feststellen, dass der freie Markt für Kreditnehmer mit guter (Hausbesitzer) Bonität bessere Angebote, vor allem mit Zinsbindung über die gesamte Laufzeit, bereithält.
Wenn Sie eine Kreditaufnahme bei der KfW trotzdem vorziehen, sind wir gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen. Wir verweisen aber ausdrücklich auf die für Sie und uns wesentlich einfachere und schnellere Abwicklung bei einer „normalen“ Bank.
Wir von der Löwe-Finanz übernehmen die komplette Abwicklung Ihres Finanzierungsauftrags ohne Kosten für Sie. Nutzen Sie unsere langjährige Zusammenarbeit mit über 200 Banken und unsere große Erfahrung vor allem auch in der Baufinanzierung.