Bei den Finanzierungsformen für Unternehmen gibt es unzählige Definitionen, die eine große Zahl unterschiedlichster Anwendungsfälle abdecken. Einigkeit besteht darüber, dass die Wirtschaftssubjekte beteiligt sein müssen, also er Staat, private Haushalte und Unternehmen. Das Ziel einer Finanzierung ist stets, einen Kapitalbedarf zu decken.
Vorrangig beschäftigen sich die Wirtschaftswissenschaften innerhalb der Betriebswirtschaftslehre mit den Finanzierungsformen der Unternehmen und nur wenig mit denen der privaten Haushalte. Parallel dazu beobachtet die Volkswirtschaftslehre aus einem anderen Blickwinkel, wie von außen, das Geschehen. Stehen bei der Betriebswirtschaftslehre die Anwendung und ihre Beherrschbarkeit zur Diskussion, untersucht die Volkswirtschaft die Auswirkungen von Finanzierungsformen auf das gesamtwirtschaftliche Geschehen und die Wechselwirkungen zwischen den Finanzierungsmöglichkeiten auf der einen und Kapitalmarkt und Geldwertstabilität auf der anderen Seite.
Auch innerhalb der Euro-Zone sind die rechtlichen Grundlagen, die die Arten der Finanzierung in ihrer Ausprägung maßgeblich bestimmen, unverändert stark unterschiedlich. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher ausdrücklich nur auf innerhalb Deutschlands verfügbare Instrumente. Die Mehrzahl der Finanzierungsformen wird sowohl von Unternehmen als auch von Privathaushalten genutzt und rechtliche Unterschiede treten nur vereinzelt auf.
Bei Privathaushalten ist eine Diskussion der Finanzierungsformen nur im Zusammenhang mit Fremdfinanzierung und der Umschichtungsfinanzierung sinnvoll.
Gängig ist die Trennung in Innenfinanzierung und Außenfinanzierung. Bei einer Zuordnung der Kapitalgeber ergeben sich folgende Grundformen:
Zwei Formen der Innenfinanzierung entziehen sich dieser Kategorisierung: die Abschreibungsfinanzierung und die Finanzierung aus Vermögensumschichtung. Bei Privathaushalten sind Umschichtungsfinanzierungen häufig: Wer sein altes Auto verkauft und mit dem Erlös ein neues anzahlt, schichtet sein Vermögen um.
Die wichtigste Form der Innenfinanzierung bei Unternehmen ist die Einbehaltung von Gewinnen. Die Bildung von Gewinnrücklagen wird auch als offene Selbstfinanzierung bezeichnet. Werden stille Reserven aufgelöst, wird dies als verdeckte oder stille Selbstfinanzierung eingestuft. Die Bildung von Rückstellungen für Risiken aus schwebenden Geschäften ist in einem gewissen Rahmen möglich. Bei kurzfristigen Rückstellungen ist der Finanzierungseffekt meist gering, bei langfristigen dagegen erheblich. Vor allem zwei Formen sind gängig: die Garantierückstellungen und die Pensionsrückstellungen.
Die Zuordnung der Pensionsrückstellungen ist in der begleitenden Wissenschaft umstritten. In der betrieblichen Realität sind die Pensionsrückstellungen in Deutschland eine wichtige Finanzierungsquelle.
Eine Vermögensumschichtung ist im eigentlichen Sinne keine Finanzierungsform, es sei denn, es treten dabei Buchgewinne auf, die realisiert werden.
Bei der Abschreibungsfinanzierung handelt es sich mehr um eine Strategie für die Finanzplanung als um eine Finanzierungsform. Die Kosten für die Abschreibung auf Anlagen werden direkt in die Preiskalkulation miteinbezogen. Das System setzt voraus, dass der Markt den entsprechend erhöhten Preis akzeptiert.
Die Zuführung von Mitteln, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Unternehmen stammen, wird als Außenfinanzierung bezeichnet.
Die Zuführung von Kapital kann in unterschiedlicher Weise geschehen. Neben der klassischen Kapitalerhöhung haben sich weitere Wege etabliert. Von einer Eigenfinanzierung kann immer dann gesprochen werden, wenn das eingelegte Kapital unbefristet und ohne direkte Gegenleistung dem Unternehmen zur Verfügung steht.
In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um eine Finanzierung durch Kreditgewährung. Nach der Höhe des Anteils einer Finanzierung eines Projekts werden Voll- und Teilfinanzierung unterschieden. Kredite werden im Allgemeinen nach der Laufzeit und nach der Art der Besicherung klassifiziert. Abzutrennen vom „normalen“ Geschäft mit gewerblichen Krediten sind alle Kredite, die mit Grundpfandrechten besichert sind.
Kurzfristige Kredite werden im Wirtschaftsalltag nicht nur von Kreditinstituten, sondern vor allem auch von der Wirtschaft, insbesondere vom Handel vergeben. Jeder, der auf Rechnung kauft, erwartet, dass ihm ein Zahlungsziel eingeräumt wird. Dem Kunden wird eine Ware geliefert, die er erst später bezahlen muss. Diese Form der Finanzierung erfolgt meist formlos im Rahmen der Rechnungsstellung. Im Geschäftsverkehr zwischen Gewerbetreibenden (B2B) lautet die gängige Bezeichnung Lieferantenkredit. Diese werden häufig mit Absatzrahmenvereinbarungen verbunden.
Vereinbarung zur Ratenzahlung sind im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern mehrheitlich in die Geschäftsbedingungen eingearbeitet und werden oft von spezialisierten Unternehmen abgewickelt.
Die Verbindlichkeiten eines Kontokorrentkredites werden nach Inanspruchnahme des Kreditrahmens verzinst. Verbraucher erhalten Kontokorrentkredite auf der Grundlage regelmäßiger Überweisungseingänge („Dispo“).
Bei gewerblichen Kreditnehmern erfolgt die Besicherung auf unterschiedliche Weise.
Werden Wertpapiere, Bankguthaben, Forderung oder bewegliche Sachen als Sicherheit gestellt, handelt es sich um einen Lombardkredit. Systematisch betrachtet ist auch die Pfandleihe ein Lombardinstitut.
Banken unterscheiden im gewerblichen Geschäft kurzfristige Betriebsmittelkredite und langfristige Investitionsdarlehen. Die Verzinsung der Betriebsmittelkredite erfolgt nach Vereinbarung mit Laufzeiten vorwiegend unter einem Jahr in Anlehnung an die aktuelle Kapitalmarktsituation. Langfristige Investitionsdarlehen werden zu festen Konditionen mit Laufzeiten bis zu zehn Jahren vergeben. Die Besicherung erfolgt vornehmlich durch das Firmenvermögen im Ganzen.
Auch im gewerblichen Bereich ist die Kreditvergabe mit einer Beschränkung der Besicherung auf das finanzierte Anlagegut möglich und erfolgt in der Praxis regelmäßig bei Kfz oder gut handelbaren Maschinen (fahrbare Kräne etc.).
Mit Grundpfandrechten besicherte Kredite stellen als „Immobilienkredite“ eine eigene Gruppe dar und unterliegen besonderen Regeln. Die Trennung von Kreditvertrag und Pfandvertrag bei der deutschen Grundschuld macht sie zu einem flexiblen und ab einem gewissen Investitionsvolumen auch günstigen Finanzierungsinstrument.
Beim Leasing handelt es sich zivilrechtlich um einen Nutzungsüberlassungsvertrag und nicht um eine Finanzierungsform, auch wenn das allgemein angenommen wird.
Der Forderungsverkauf "Factoring" ist ebenfalls keine Finanzierungsform. Er schafft zwar Liquidität, dies aber zu meist hohen Kosten.
Im gewerblichen Bereich sind die unterschiedlichen Finanzierungsformen auf den Einzelfall ausgerichtet und nicht immer genau zu klassifizieren.
Im Verbraucherbereich ist im kurzfristigen Bereich der Anschaffungs- oder Verbraucherkredit stets deutlich günstiger als die Nutzung des Dispos. Auch der Kfz-Kauf per Kredit ist größtenteils wesentlich billiger als Leasing. Immobilienfinanzierungen sind auch bei Verbrauchern als Kreditnehmer immer individuell aufzustellen.