Es gab eine Zeit, da wurde die Bankverbindung der Eltern auf die Kinder geradezu vererbt: Meist zum Schuleintritt erhielt ein Kind von der Bank oder Sparkasse der Eltern eine Sparbüchse mit einer Deutschen Mark geschenkt. Die Aktion war mit der Annahme verbunden, dass nun auch ein Sparbuch auf des Kindes Namen eröffnet werden und somit die Bankverbindung in der Familie bleiben würde. Die Angebote der Banken und Sparkassen im Bereich der Finanzvermittlung waren verwechselbar: Ein Girokonto, ein Sparbuch und für den fortgeschrittenen Sparer Sparbriefe und Bankobligationen bildeten ein äußerst überschaubares Angebot. Auch blieben bis in die 1970er-Jahre hinein die einzelnen Finanzsparten säuberlich getrennt: Der Bausparvertrag wurde beim Vertreter der Bausparkasse abgeschlossen und die Versicherungen sträubten sich gegen den Vertrieb am Bankschalter noch lange.
Eine umfassende Finanzvermittlung aus einer Hand gab es vor fünfzig Jahren in Deutschland nur für die vermögenden Kreise. Selbstständige und Gewerbetreibende nahmen auch damals meist die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch: Allerdings steht die Finanzvermittlung in grundsätzlichem Widerspruch zum Gewerbeverbot für Steuerberater. Da zu dieser Zeit auch die Bank- und Sparkassenöffnungszeiten mit den Arbeitszeiten der meisten Verbraucher identisch waren, entstanden – zwanzig Jahre vor dem Internet – erste Organisationen, die Finanzprodukte außerhalb der etablierten Vertriebswege der Banken und Versicherungen zu vertreiben suchten. Erst im Jahre 2007 zwang eine EG-Richtlinie die deutsche Politik zu einer Marktordnung der Finanzdienstleistungen jenseits der lizenzierten Banken und Versicherungen.
Die Gewerbeordnung sieht gegenwärtig für drei Geschäftsmodelle, die gemeinsam betrieben werden können, gesonderte Zulassungen zu: die Finanzanlagenvermittlung, die Baufinanzierung (der Immobiliardarlehensvermittler) und den Versicherungsmakler. Die Zulassung und Eintragung in Berufsregister erfolgt nach der Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Zuverlässigkeit durch die örtlichen Behörden und die IHK. Dieser obliegt auch die Kontrolle der Geschäftstätigkeit.
Wir von Löwe-Finanz verfügen für die Finanzvermittlung über Zulassungen in allen drei Gewerben.
Aktuell ist die Lage auf dem Markt der Finanzdienstleistungen ziemlich unübersichtlich. Das Internet hat den Markt keineswegs transparenter gemacht, sondern die Angebotsvielfalt so erhöht, dass eine ganze Branche – die Vergleichsportale – damit beschäftigt ist, diese Vielfalt zu erklären und zu bewerten. Gleichzeitig boomt die Gründerszene und laufend entstehen neue Anbieter – Fintech genannt – die in ihrer Bedeutung für den Verbraucher einzuordnen auch dem professionellen Beobachter schwerfällt.
Natürlich muss ein freier Finanzberater wie die Löwe-Finanz sich eine eigene Informationsinfrastruktur schaffen, um einen Marktüberblick zu erlangen und zu behalten, aber die direkten Mitteilungen der Anbieter schaffen einen oft wichtigen Vorsprung. Ganz ohne vertragliche Bindungen geht es allerdings auch bei freien Finanzberatern nicht. In dem Bereich, in dem Investitionsangebote stark personalisiert sind („Private Equity“), ist es praktisch unumgänglich, dass die Rahmenbedingungen vertraglich fixiert werden.
Das Internet berät nicht. Auch wenn die einzelnen Produkte noch so detailliert beschrieben werden, dass Internet kann nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Anleger eingehen. Auch Fragenkataloge sind kein Ersatz für die sorgfältige Bedarfsermittlung durch einen erfahrenen und gewissenhaften Finanzberater. Die Aufsichtsbehörden begnügen sich bei den zahlreichen Finanzplattformen, Neobrokern, Kreditportalen und Neobanken mit recht dürftigen Angaben der Neukunden.
Der gewerbliche Finanzberater hingegen unterliegt strengen Vorschriften hinsichtlich der Qualität seiner Beratung und deren Dokumentation. Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Empfehlungen für eine angemessene Finanzberatung aufgestellt, die nicht nur für eine Anlageberatung, sondern für jede Form der Finanzberatung gelten können.
Als Grundlage für eine solide Beratung verlangt die BaFin die sorgfältige Feststellung der Vermögensverhältnisse des Kunden. Dazu tritt die Erkundung der persönlichen Absichten, der Erfahrungen und der Vorstellungen. Nur so ist eine auf ihn abgestimmte Beratung möglich.
Er muss den Kunden darüber über alle wesentlichen Eigenschaften des Produkts in Kenntnis setzen. Bei Finanzanlagen ist eine Bestätigung abzugeben, dass diese für den Kunden als geeignet betrachtet werden können. Um den Vorteil einer freien Finanzvermittlung nutzen und sich im Gesamtmarkt die individuell günstigsten Produkte auswählen zu können, bedarf es einer persönlichen Beratung. Diese ist selbstverständlich kostenlos.
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