Die Europäische Zentralbank gibt einmal pro Woche den Geschäftsbanken die Möglichkeit, sich Geld zu einem bestimmten Zinssatz - dem Hauptrefinanzierungssatz - zu leihen. Die Termine dazu werden drei Monate im Voraus bekannt gegeben. Eine Geschäftsbank erhält ihr Darlehen gegen notenbankfähige Sicherheiten. Die Regelungen der EZB zur Notenbankfähigkeit von Sicherheiten für Geldmarktgeschäfte sind bei näherer Betrachtung sehr kompliziert. Notenbank fähige Sicherheiten sind Wertpapiere aller Art (Schuldverschreibungen, Aktien usw.), aber auch Forderungen, Immobilien und sonstige Wirtschaftsgüter. Diese müssen jeweils nach den Richtlinien der EZB bewertet werden. Dabei greift die EZB auf die bekannten System von Analysten zurück und setzt als Untergrenze für akzeptierte Bonität den Status „BBB“.
Wertpapiere, die sie selbst ausgegeben hat, kann eine Bank nicht als Sicherheit einreichen. Das gilt auch für solche, die von einem Unternehmen stammen, mit dem die Bank „enge Verbindungen“ unterhält. Damit sind vor allem Beteiligungsverhältnisse gemeint, die keineswegs mit einer Beherrschung verbunden sein müssen.
Die Europäische Zentralbank legt ein Volumen für die wöchentliche Kreditzuteilung und nennt den dafür zu zahlenden Zinssatz, den „Hauptrefinanzierungssatz“. Die Banken melden ihre Wünsche an und die EZB teilt das zur Verfügung stehende Volumen den Anmeldungen entsprechend zu. Die Geldmenge, die durch die Notenbank so in Umlauf gebracht wird, ist zwar nur gering im Verhältnis zum Gesamtvolumen. Die Wirkung des Hauptrefinanzierungssatzes als Grundlage für die gesamte Zinsstruktur ist jedoch grundlegend.
Die beiden Begriffe dürfen nicht verwechselt werden. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der durch die Notenbank festgelegte Basiszinssatz für kurzfristige Darlehen an Banken. Die Euribor-Zinssätze spiegeln das aktuelle Marktgeschehen auf dem Geldmarkt, also Kapitalverkehr zwischen den Geschäftsbanken wider.