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Definition Kompositversicherer - was versteht man unter Kompositversicherung?

Unter dem Oberbegriff Kompositversicherer werden alle Versicherungsgesellschaften zusammengefasst, die nicht Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen anbieten. Eine weitere Unterscheidung der Versicherungsgesellschaften dem Typ nach bilden die Begriffe Personenversicherung

  • Lebens- und Krankenversicherung: Die Risiken liegen in der versicherten Person selbst
  • Sachversicherung: Die Versicherung dient der Abwehr von Haftungsrisiken.

Die private Unfallversicherung darf nicht von Lebens- oder Krankenversicherungen betrieben werden. Sie wird von Kompositversicherungen angeboten und aufsichtsrechtlich auch diesen zugeordnet.

Die Trennung der Versicherungsgesellschaften nach Sparten ist gesetzlich verankert und war in der Vergangenheit in Deutschland noch weit ausgeprägter. Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Marktes gibt es nur noch die drei vorgenannten Typen von Versicherungsgesellschaften.

Ein Überblick über typische Geschäftsbereiche der Kompositversicherer

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Tierhalter Haftpflichtversicherung
  • Öltankhaftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Gewerbeinhaltsversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • u. v. a.
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