Die Finanzierung von Kraftfahrzeugen stellt in Deutschland einen bedeutenden Teil der Finanzwirtschaft dar. Geschätzte vier Prozent des Geschäftsvolumens entfallen auf Motorräder. Zwar war deren Zahl im vergangenen Jahr so hoch wie noch nie, aber im Vergleich zum gesamten Fahrzeugbestand werden sie weitaus seltener neu zugelassen als Pkw und daher ist auch der Nachfrage ein Motorrad finanzieren zu wollen, deutlich geringer.
Während die Mehrzahl der Pkw ihren Eigentümern ausschließlich als Fortbewegungsmittel dient und entsprechend nüchtern betrachtet wird, unterliegen Motorräder anderer Betrachtung. Motorradfahren wird genossen, von vielen geradezu zelebriert, ist manchmal eine Weltanschauung und für einige ein in unserer Vollkasko-Welt selten gewordenes Spiel mit der Gefahr. Für Kreditgeber sind Motorräder gehobene Konsumgüter und innerhalb der Kfz-Finanzierung unterscheidet diese sich – für den Kunden kaum sichtbar – durch im Vergleich etwas höhere Kosten von der eines Pkw. Für die Kalkulation eines Kredits werden stets drei Faktoren herangezogen, nämlich die Kosten der Refinanzierung, die Bonität des Kreditnehmers und der Aufwand für die Pfandverwertung. Gerade letztere ist bei Motorrädern im Vergleich zu Pkw deutlich aufwendiger. Der Verkauf von gebrauchten Motorrädern erweist sich durch die Marktenge als schwieriger.
Wer ein Kraftfahrzeug kauft, erhält dazu den Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und den Kraftfahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Allgemein herrscht die irrige Meinung, dass der, der den Kfz-Brief besitzt, auch Eigentümer des Fahrzeuges sei. Die Rechtslage ist jedoch sinnvollerweise ein wenig komplizierter. Der Eigentümer eines Fahrzeuges ist der, der es rechtmäßig erworben hat. Der Halter eines Fahrzeuges ist der, der die laufenden Kosten dafür bezahlt. Wird der Kfz-Brief als Sicherheit für einen Kredit an eine Bank übergeben, wird diese nicht Eigentümer. Der rechtmäßige Erwerber bleibt Eigentümer, aber er kann das Pfand mangels Kfz-Brief nicht mehr redlich verkaufen: Die Hinterlegung des Kfz-Briefes dient tatsächlich nur als Sicherheit für den Kreditgeber. In der Praxis ermöglicht die Trennung der Zulassungsbescheinigung in Teil 1 und 2 eine zügige Abwicklung der Finanzierung von Motorrädern.
Unter Bonität ist Beurteilung eines Kreditnehmers hinsichtlich seines Verhaltens im Wirtschaftsleben innerhalb der jüngeren Vergangenheit zu verstehen. In Deutschland hat sich im Konsumentenbereich die Bewertung der Schufa durchgesetzt. Die Schufa erstellt für jede angefragte Person eine Kennzahl, den Schufa-Score. Einmal im Jahr kann dieser von jedermann kostenlos abgerufen werden (meineschufa.de, Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO, Bearbeitungsdauer etwa 14 Tage). Banken sind verpflichtet, bei der Festlegung der Kreditkosten die Bonität des Schuldners zu berücksichtigen. Es ist also sinnvoll, die Schufaeinträge auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und notfalls falsche oder überalterte Eintragungen löschen zu lassen, bevor Sie Ihr nächstes Motorrad finanzieren.
Der Kreditvertrag sieht einen festen Zinssatz und feste monatliche Raten über die vereinbarte Laufzeit vor. Die Finanzierung der gesamten Kaufsumme ist in den meisten Fällen möglich. Der Kfz-Brief wird bei der Bank hinterlegt. Diese Form der Finanzierung ermöglicht es, gegenüber dem Händler als Barzahler aufzutreten und nicht selten eine bedeutende Minderung des Kaufpreises auszuhandeln. Sie sollte daher stets als erste geprüft werden. Die Kreditkosten hängen grundsätzlich von der Bonität des Kreditnehmers ab.
Wer ein Motorrad finanzieren und dabei den Service des Händlers in Anspruch nehmen möchte, wird idR. entweder ein Angebot eines Herstellers gemeinsam mit dessen Hausbank oder aber das der eigenen Hausbank vorgelegt bekommen. In beiden Fällen gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Händler und der jeweiligen Bank, die für den Kreditnehmer nicht einsehbar sind. Das Interesse des Händlers so gut wie jedem ein Motorrad zu verkaufen, lässt sich die Bank aber von den Kreditnehmern vergüten. Die Kreditnehmer mit guter Bonität zahlen hier heftig für die mit weniger guter mit. Die Finanzierung durch den Händler ist nur all denen mit stark eingeschränkter Bonität zu empfehlen.
Für eine vereinbarte Laufzeit wird eine sehr niedrige Ratenzahlung vereinbart. Am Ende der Laufzeit wird eine Abschlusszahlung in festgelegter Höhe fällig oder das Motorrad wird an den Händler zurückgegeben. Manchmal wird der Kreditvertrag um die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung für die Abschlusszahlung ergänzt. Ein wirtschaftlicher Sinn kann nur dann ausgemacht werden, wenn der Kreditnehmer tatsächlich fest mit einem Geldeingang rechnen kann, der die Abschlusszahlung abdeckt.
In diesem Fall wird zunächst eine Anzahlung fällig. Dann erfolgt über eine festgelegte Vertragsdauer eine Ratenzahlung. Schließlich erfolgt zum Eigentumsübergang eine vereinbarte Abschlusszahlung. Bei der Ballon- wie der Drei-Wege-Finanzierung sollte nicht übersehen werden, dass der Kreditnehmer das Fahrzeug immer erst zum Ende der Vertragslaufzeit mit der Abschlusszahlung erwirbt: Kommt er etwa vorher in Zahlungsverzug oder erfüllt andere Pflichten in Bezug auf das Fahrzeug nicht oder auch nur nach Meinung des Verkäufers ungenügend, kann dieser dies zurückfordern! Dem Kreditnehmer bleiben nur komplizierte Rechtsfragen und deren Durchsetzung.
Leasing-Raten sind oft sehr niedrig, da nach einer Anzahlung nur der Wertverlust für die Vertragslaufzeit kalkuliert wird. Für den Leasingnehmer handelt sich in der Praxis stets um eine Art Miete. Einzelne Verträge räumen die Möglichkeit ein, das Fahrzeug gegen eine festgelegte Summe zu erwerben.
Beim klassischen Weg, wenn Sie ein Motorrad finanzieren wollen, erwerben Sie als Kreditnehmer von Beginn an das Eigentum am Fahrzeug. Von der rechtlichen wie von der Kostenseite her ist die klassische Bankfinanzierung, wie wir von Löwe-Finanz sie anbieten, den anderen Finanzierungsformen weit überlegen. Stellen Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage für Ihre persönliche und günstige Motorrad Finanzierung!