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Roll-over-Kredit - was man darunter versteht und für wen dieser Kredit in Frage kommt

Der Begriff „Roll-over-Kredit“ ist ein international gebräuchlicher Fachbegriff für eine bestimmte Kreditform. Zahlreiche international tätige Kreditinstitute, deren Organisationen sowie international auf diesem Fachgebiet tätige Rechtsanwaltskanzleien unterhalten eine Nichtregierungsorganisation, die „Loan Market Association“, zur Standardisierung des internationalen Vertragsrechts. Für „roll-over-credits“ bestehen zahlreiche Definitionen und Dokumentationen in den unterschiedlichsten wirtschaftlichen Zusammenhängen.

Funktionsweise eines Roll-over-Kredites

Beim Roll-over-Kredit handelt es sich um eine mittel- bis langfristige Vereinbarung über eine Kreditlinie. Die Verzinsung wird jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum, meist 1, 3, 6 oder 12 Monate festgeschrieben. Zu verzinsen ist nur der in Anspruch genommene Betrag. Die Veränderung der Zinssätze kann an Referenzzinssätze (Libor u. Ä.) gebunden sein. Dem Kreditnehmer wird das Recht eingeräumt, zum Ende der Zinsbindungsfrist eine neue Zinsbindungsperiode zu vereinbaren oder den Kredit zu tilgen. Da die Kreditlinie innerhalb einer Zinsperiode mehrfach in Anspruch genommen werden kann, gehören sie banktechnisch zu den „revolvierenden“ Krediten.

Die Vorteile des Kreditnehmers bei Inanspruchnahme des Roll-over-Kredites

Der Kreditnehmer trägt bei einem Roll-over-Kredit nur das Risiko sinkender Zinsen und gewinnt Kalkulationssicherheit für einen gewissen Zeitraum. Da Abschlussgebühren für Kredite bei Vereinbarungen zwischen einer Bank und Gewerbetreibenden üblich sind, entfallen diese für den Vertragszeitraum, auch wenn die Kreditlinie zwischendurch nicht genutzt wird. Vor allem beim Handel, aber auch bei allen anderen Gewerben ist dies eine häufig vereinbarte Finanzierungsform.

Ein Roll-over-Kredit aus der Sicht des Kreditinstituts

Banken binden gewerbliche Kundschaft mit Roll-over-Krediten sehr effektiv an sich. Gleichzeitig ist nur die laufende Überwachung der Sicherheiten notwendig, der besondere Aufwand der Vertragsgestaltung und -dokumentation reduziert sich deutlich.

Ähnliche Kreditvereinbarungen gibt es auch bei Verbrauchern

Der klassische Dispositionskredit der Verbraucher unterscheidet sich vom Roll-over-Kredit vor allem dadurch, dass die Laufzeit nicht begrenzt ist und dass die kontoführenden Banken sich das Recht auf eine jederzeitige Änderung des Zinssatzes vorbehalten. Kreditkarten sind teilweise mit ähnlichen Vereinbarungen ausgestattet. Der in Anspruch genommene Betrag ist innerhalb des Abrechnungszeitraums zu einem festen Zinssatz zu verzinsen und die Kreditlinie kann wiederholt in Anspruch genommen werden. Kreditkartenvereinbarungen können befristet sein. Einzelne Banken bieten auch Verbrauchern die Möglichkeit, sogenannte Rahmenkredite abzuschließen. Diese entsprechen von den Bedingungen in etwa den gewerblichen Roll-over-Krediten, werden aber nicht wie Dispositionskredite ausschließlich durch die Gehaltsabtretung besichert. Als Sicherheiten kommen auch Wertpapierdepots (Lombardkredit) und bei hohen Summen Grundschuldeintragungen in Betracht.

Zwischenfinanzierungen als Roll-over-Kredit

Gelegentlich werden bei der Abwicklung von Neubauvorhaben und Sanierungen Zwischenfinanzierungen notwendig. Davon spricht man, wenn der Baufortschritt durch Kredite finanziert wird, die vom späteren langlaufenden Baudarlehen abgelöst werden. Eine solche Kreditlinie kann nach Roll-over-Kredit-Regeln vereinbart werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn während der Bauphase liquide Mittel zu einem bekannten Zeitpunkt zufließen (z. B. aus Bausparverträgen).

Für Verbraucher sind Dispositionskredit und Kreditkarte teure Finanzierungsformen. Wer ständig den Verfügungsrahmen ausnutzt, sollte eine günstige Umschuldung anstreben. Löwe-Finanz ist Ihnen dabei gerne behilflich und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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