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Vorfälligkeitszinsen fallen an, wenn ein Kreditvertrag vorzeitig gekündigt wird

Wird ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt, bleibt für die Bank die Verpflichtung bestehen, den Anlegern ihre Einlagen zu verzinsen. Die Einnahme von Kreditzinsen entfällt jedoch, sodass der Bank nur der Aufwand verbleibt: Es entsteht ein Schaden. Der Anspruch der Bank auf Schadensersatz ist gesetzlich geregelt, die Entschädigung wird Vorfälligkeitszinsen genannt. Das Wort "Vorschusszinsen" wird umgangssprachlich mit der gleichen Bedeutung verwendet, bezeichnet banktechnisch aber den Betrag, der bei der vorzeitigen Abhebung eines festgelegten Guthabens fällig wird.

Warum dürfen Banken Vorfälligkeitszinsen einfordern?

Wer einen Kredit aufnimmt, schließt einen Vertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser verpflichtet ihn, das Darlehen in der im Vertrag festgelegten Art zurückzuzahlen. Der Kreditgeber wiederum muss die Kreditsumme zum verabredeten Termin dem Kreditnehmer zur Verfügung stellen. Änderungen des Kreditvertrags bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Für wenige Ausnahmen ermöglicht der Gesetzgeber wirksame einseitige Handlungen. Die vorzeitige Beendigung eines Kreditvertrages hat für den Kreditgeber, sofern es sich um eine Bank handelt, gravierende Auswirkungen. Diese der Zahl und dem Umfange nach zu begrenzen gilt als öffentliches volkswirtschaftliches Interesse.

Banken verleihen nicht das eigene Geld, sondern das der Anleger. Reicht eine Bank einen Kredit von 10.000 Euro aus, muss sie sicherstellen, dass ihr Einlagen in gleicher Höhe zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss der Zinsaufwand, den die Bank für die Einlagen der Anleger bezahlt, geringer sein als die Kreditzinsen, die sie für das ausgereichte Darlehen erhält. Die Differenz zwischen den Zinsen, die die Bank für die Einlagen bezahlt, und denen, die sie für Kredite erhält, ist der Zinsüberschuss und die wichtigste Existenzgrundlage der Banken. Setzt man den Zinsüberschuss ins Verhältnis zur Bilanzsumme der Bank, erhält man eine wichtige Kennzahl für die Rentabilität von Geldinstituten, die „Marge“. Diese zeigt in Prozent an, wie viel Ertrag im Verhältnis zu den Einlagen erwirtschaftet wird.

Für Konsumentenkredite pendelt die Marge je nach Bank um die drei Prozent. Bei Baufinanzierungen mit Laufzeiten um die fünf Jahre werden um die zwei Prozent erreicht und bei Laufzeiten von über 10 Jahren weniger als ein Prozent.

Kündigung und Rückzahlung

Der Rückzahlung eines Darlehens geht stets die Kündigung voraus. Diese muss vom Kreditgeber angenommen werden, es sei denn, die Rechtslage erlaubt sie dem Kreditnehmer ausdrücklich. Ein Kredit, für den keine Vereinbarung über die Rückzahlung getroffen worden ist, kann jederzeit abgelöst werden. Im Konsumentenbereich betrifft dies vor allem den Dispositionskredit, der vom Kunden stets gekündigt werden kann. Bei einer Rückführung der Kreditlinie fallen - in Deutschland - keine Vorschusszinsen oder Gebühren an. Besteht eine Vereinbarung über die Tilgung aber keine zu den Kreditzinsen, so kann der Kredit jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden: Bei Einhaltung der Frist entfällt die Pflicht zur Leistung von Vorschusszinsen.
Besteht eine Rückzahlungsvereinbarung und ist ein fester Zinssatz mit einer Laufzeit von über 10 Jahren vereinbart, so kann dieser nach dem Ablauf von 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Bei Einhaltung aller Fristen werden keine Vorschusszinsen fällig.

Vorschusszinsen und Verbraucherdarlehen (Ratenkredit)

Verbraucherdarlehen können sechs Monate nach Vertragsabschluss mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Vorschusszinsen sind gesetzlich genau geregelt: Bei einer Restlaufzeit des Kredits von mehr als 12 Monaten betragen sie ein Prozent der Restforderung, bei einer kürzeren Restlaufzeit ein halbes Prozent der Restforderung.

So werden die Vorfälligkeitszinsen berechnet

Wer ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen will, das nicht in die Kategorie „Verbraucherdarlehen“ fällt, muss entweder die Kündigungsfristenbeachten oder mit der Bank eine Regelung der Vorfälligkeitszinsen finden. Dabei unterliegt die Bank keinen spezifischen gesetzlichen Vorschriften. Auch die deutsche Rechtsprechung hat sich bis jetzt mit Eingriffen in die Vertragsfreiheit auf diesem Gebiet zurückgehalten. Grenzen sind den Kreditgebern nur durch das allgemeine Verbot sittenwidriger Forderungen gesetzt.

Grundsätzlich sollte man sich bei den Verhandlungen über eine vorzeitige Ablösung von Krediten fachmännisch beraten oder vertreten lassen. Die Berechnung von Vorschusszinsen kann nach verschiedenen Methoden erfolgen und die Bank befindet sich in der stärkeren Position, da sie eine Kündigung nicht hinnehmen muss.

Lohnt sich die Ablösung eines Darlehens trotz Zahlung von Vorfälligkeitszinsen?

Die gegenwärtige Situation auf dem Kapitalmarkt empfiehlt geradezu die Ablösung bestehender langfristiger Darlehen mit dem Erfolg, sich günstige Zinsen auf Dauer zu sichern. Wir von der Löwe-Finanz übernehmen für Sie die Verhandlungen über die Bedingungen, insbesondere der Vorfälligkeitszinsen zur Ablösung der bestehenden Kreditvereinbarung, und finden für Sie das aktuell günstigste Angebot.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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