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Die Vorteile der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Der Begriff „Eigenfinanzierung“ stammt aus der Betriebswirtschaftslehre und bezieht sich zunächst auf Vorgänge in der Privatwirtschaft. Für diesen Bereich sind die Begriffe „Eigenfinanzierung“ und „Fremdfinanzierung“ hinreichend wissenschaftlich unterlegt und werden in einem definierten und anerkannten Rahmen genutzt. Die Vorteile der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung liegen scheinbar auf der Hand, doch ganz so einfach ist es häufig nicht.
Bei Eigenbetrieben der öffentlichen Hand und bei der unüberschaubaren Zahl an gemeinnützigen Betrieben, NGO’s, Vereinen aller Art, Stiftungen usw.. werden beide Begriffe oft mit anderen Inhalten verwendet. Oft werden Erträge aus normaler Geschäftstätigkeit – bei einem Museum die Eintrittsgelder – als Eigenfinanzierung bezeichnet. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher ausschließlich auf die Privatwirtschaft mit Erwerbscharakter.

Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung in der Privatwirtschaft

Wer eine Investition oder einen anderen Vorgang so finanziert, dass keine Schuldverhältnisse dafür eingegangen werden, finanziert aus dem Eigenkapital. Das Eigenkapital selbst kann aus einbehaltenen Gewinnen oder aus der Zufuhr neuem Eigenkapital stammen. Im ersten Fall handelt es sich um eine „Innenfinanzierung“, im zweiten um eine „Außenfinanzierung“. Finanzierung bedeutet zunächst die Zuführung von Kapital. In der Privatwirtschaft dient dies meist Investitionen.

Als Begriffe werden neben „Eigenfinanzierung“ mit gleicher Bedeutung „Selbstfinanzierung“, „Beteiligungsfinanzierung“ oder der englische Fachbegriff „Equity financing“ verwendet. Erhält eine Firma Mittel, die unbefristet im Unternehmen verbleiben, also nicht zurückgezahlt werden müssen und die kein Schuldverhältnis begründen, handelt es sich um eine Eigenfinanzierung. Mit „Schuldverhältnis“ sind nicht nur finanzielle Verpflichtungen, sondern auch die zu Lieferung von Gegenständen, Abtretung von Rechten oder zum Übergang von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten gemeint.

Die Eigenfinanzierung selbst wird in „innenfinanziert“ und „außenfinanziert“ unterschieden.

Die Innenfinanzierung

Diese kann grundsätzlich in zwei Varianten erfolgen, die nach dem Ausweis in der Bilanz unterschieden werden.

1. Die offene Selbstfinanzierung

Wenn das Eigenkapital aus dem Unternehmen heraus erhöht werden kann, handelt es sich um eine offene Eigenfinanzierung. Wird ein Gewinn nicht ausgeschüttet (thesauriert), so ist er als Gewinnrücklage in der Bilanz auszuweisen. Das verhindert nicht (!) die Besteuerung.
Das Handelsgesetzbuch definiert die verschiedenen Arten der Gewinnrücklage.

  • Aktiengesellschaften (und auch Kommanditgesellschaften auf Aktien) sind zu einer gesetzlichen Rücklage verpflichtet. Einzubringen sind 5 % des Unternehmensgewinns, solange bis 10 % des Grundkapitals erreicht sind.
    Bei der GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Höhe der Gewinnrücklage. Bei der Unterart der GmbH, der Unternehmergesellschaft (UG) hingegen, sind gesetzlich die Einbehaltung von 25 % des Jahresgewinnes vorgeschrieben. Das Ziel ist die Bildung eines für die Umwandlung in eine GmbH ausreichenden Eigenkapitals.
  • Rücklagen für Anteile an einem beherrschten Unternehmen
  • Satzungsmäßige Rücklagen (von den Eigentümern eines Unternehmens beschlossen)
  • Sonstige Rücklagen (etwa für besondere Investitionen).

Die gesetzlichen Rücklagen können nicht mit den freiwilligen verrechnet werden.

2. Die stille (verdeckte) Selbstfinanzierung

Der Vorgang bezeichnet die Auflösung stiller Reserven oder stiller Rücklagen in der Bilanz. Stille Reserven entstehen dadurch, dass Werte in der Bilanz niedriger angesetzt werden, als sie tatsächlich realisierbar sind. Werden Werte zu hoch angesetzt, entstehen stille Lasten, Analysten sprechen dann von Bilanzrisiken. Die vorsätzliche Bildung stiller Lasten ist ein Straftatbestand. Solange die Bewertung nicht korrigiert wird, ist sie „still“, da in der Bilanz nicht ersichtlich.

Stille Reserven entstehen in einem geordneten Rechnungswesen stets, da nach dem Niederstwertprinzip bilanziert werden muss: Vermögenspositionen müssen nach dem stets erzielbaren Erlös bereinigt um Abschreibungen angesetzt werden. Allerdings wird die Hortung zu hoher stiller Reserven durch das Prinzip der Bilanzwahrheit, das die Abbildung der wahren Verhältnisse verlangt und in der Praxis durch die Finanzbehörden, für die stille Reserven nur versteckte Gewinne sind, eingeschränkt.

Stille Rücklagen entstehen durch die Unterbewertung von Vermögenspositionen in einer Bilanz oder durch deren gänzliche Nicht-Erfassung (Nicht-Aktivierung von aktivierungsfähigen Vermögenspositionen). Sie bilden sich selbstständig, etwa bei Kursgewinnen (so kann eine Fremdwährungsforderung mehr wert werden) oder werden bewusst geschaffen. Dies ist im Rahmen von Ermessensspielräumen bei der Bilanzierung möglich, aber der Grat hin zur Bilanzfälschung ist schmal.

Die Außenfinanzierung

Bei der außenfinanzierten Eigenfinanzierung werden einem Unternehmen Mittel ohne zeitliche Begrenzung oder Eingehens eines Schuldverhältnisses zur Verfügung gestellt.

Die Erhöhung des Eigenkapitals

Bei einer AG besteht die Möglichkeit, zusätzliche Aktien auszugeben. Bei anderen Gesellschaftsformen oder Personengesellschaften erfolgt die Kapitalerhöhung durch Einlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter.

Auf den Einzelfall zugeschnittene Formen der Außenfinanzierung

  • Venture-Capital und Private Equity
    Beim ersteren steht meist eine Unternehmensgründung im Vordergrund, die durch weiteres Wagniskapital gestützt werden soll.
    Privat Equity wurde in den letzten Jahren zum Sammelbegriff für die direkte Unternehmensbeteiligung durch private Investoren. Während der Niedrigzinsphase hat diese Form der Vermögensanlage auch mittlere Vermögen erreicht.
  • Business Angels und Accelerators
    Business Angels unterstützen Unternehmensgründer nicht nur mit Kapital, sondern vor allem auch mit Sachkunde, Erfahrungen und – nicht zu unterschätzen – mit einem bestehenden Netzwerk.
    Accelerator meint einen Investor, der in einer frühen Phase statt der benötigten Kredite Wagniskapital einbringt, dieses aber verabredungsgemäß nach Erreichen gewisser Ziele wieder abzieht.
  • Crowdfunding
    Im Allgemeinen wird dieser Begriff eher mit sozialen Aktivitäten verbunden, aber auch Unternehmer können so Geld einsammeln: In sozialen Netzwerken kann dazu aufgerufen werden, die eigene Kapitalbasis zu stärken …

Die Vorteile der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Viele Banken betreiben auch eine Wagnisfinanzierungsgesellschaft. Doch sind deren Anforderungen an die Dokumentation der geplanten Investitionen überwiegend sehr hoch und notwendigerweise bürokratisch, da sie den Kontrollen der Bundesbank und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften genügen müssen. Privatleute können nach Augenschein und Bauchgefühl entscheiden, was viele Investitionen erst möglich macht. Zusätzliches Eigenkapital kostet keine Zinsen. Die Liquidität wird erst dann belastet, wenn das Unternehmen echte Gewinne einfährt und eine Erfolgsbeteiligung erfolgen soll.
Keine Abhängigkeit von einer Bank bedeutet auch die freie Wahl der günstigsten Leasinggeber und des billigsten Bankkontos. Eine Eigenfinanzierung ermöglicht die völlige Vertraulichkeit aller Planungen eines Unternehmens, die eine Voraussetzung für den Erfolg sein kann.

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