Der Begriff „Eigenfinanzierung“ stammt aus der Betriebswirtschaftslehre und bezieht sich zunächst auf Vorgänge in der Privatwirtschaft. Für diesen Bereich sind die Begriffe „Eigenfinanzierung“ und „Fremdfinanzierung“ hinreichend wissenschaftlich unterlegt und werden in einem definierten und anerkannten Rahmen genutzt. Die Vorteile der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung liegen scheinbar auf der Hand, doch ganz so einfach ist es häufig nicht.
Bei Eigenbetrieben der öffentlichen Hand und bei der unüberschaubaren Zahl an gemeinnützigen Betrieben, NGO’s, Vereinen aller Art, Stiftungen usw.. werden beide Begriffe oft mit anderen Inhalten verwendet. Oft werden Erträge aus normaler Geschäftstätigkeit – bei einem Museum die Eintrittsgelder – als Eigenfinanzierung bezeichnet. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher ausschließlich auf die Privatwirtschaft mit Erwerbscharakter.
Wer eine Investition oder einen anderen Vorgang so finanziert, dass keine Schuldverhältnisse dafür eingegangen werden, finanziert aus dem Eigenkapital. Das Eigenkapital selbst kann aus einbehaltenen Gewinnen oder aus der Zufuhr neuem Eigenkapital stammen. Im ersten Fall handelt es sich um eine „Innenfinanzierung“, im zweiten um eine „Außenfinanzierung“. Finanzierung bedeutet zunächst die Zuführung von Kapital. In der Privatwirtschaft dient dies meist Investitionen.
Als Begriffe werden neben „Eigenfinanzierung“ mit gleicher Bedeutung „Selbstfinanzierung“, „Beteiligungsfinanzierung“ oder der englische Fachbegriff „Equity financing“ verwendet. Erhält eine Firma Mittel, die unbefristet im Unternehmen verbleiben, also nicht zurückgezahlt werden müssen und die kein Schuldverhältnis begründen, handelt es sich um eine Eigenfinanzierung. Mit „Schuldverhältnis“ sind nicht nur finanzielle Verpflichtungen, sondern auch die zu Lieferung von Gegenständen, Abtretung von Rechten oder zum Übergang von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten gemeint.
Die Eigenfinanzierung selbst wird in „innenfinanziert“ und „außenfinanziert“ unterschieden.
Diese kann grundsätzlich in zwei Varianten erfolgen, die nach dem Ausweis in der Bilanz unterschieden werden.
1. Die offene Selbstfinanzierung
Wenn das Eigenkapital aus dem Unternehmen heraus erhöht werden kann, handelt es sich um eine offene Eigenfinanzierung. Wird ein Gewinn nicht ausgeschüttet (thesauriert), so ist er als Gewinnrücklage in der Bilanz auszuweisen. Das verhindert nicht (!) die Besteuerung.
Das Handelsgesetzbuch definiert die verschiedenen Arten der Gewinnrücklage.
Die gesetzlichen Rücklagen können nicht mit den freiwilligen verrechnet werden.
2. Die stille (verdeckte) Selbstfinanzierung
Der Vorgang bezeichnet die Auflösung stiller Reserven oder stiller Rücklagen in der Bilanz. Stille Reserven entstehen dadurch, dass Werte in der Bilanz niedriger angesetzt werden, als sie tatsächlich realisierbar sind. Werden Werte zu hoch angesetzt, entstehen stille Lasten, Analysten sprechen dann von Bilanzrisiken. Die vorsätzliche Bildung stiller Lasten ist ein Straftatbestand. Solange die Bewertung nicht korrigiert wird, ist sie „still“, da in der Bilanz nicht ersichtlich.
Stille Reserven entstehen in einem geordneten Rechnungswesen stets, da nach dem Niederstwertprinzip bilanziert werden muss: Vermögenspositionen müssen nach dem stets erzielbaren Erlös bereinigt um Abschreibungen angesetzt werden. Allerdings wird die Hortung zu hoher stiller Reserven durch das Prinzip der Bilanzwahrheit, das die Abbildung der wahren Verhältnisse verlangt und in der Praxis durch die Finanzbehörden, für die stille Reserven nur versteckte Gewinne sind, eingeschränkt.
Stille Rücklagen entstehen durch die Unterbewertung von Vermögenspositionen in einer Bilanz oder durch deren gänzliche Nicht-Erfassung (Nicht-Aktivierung von aktivierungsfähigen Vermögenspositionen). Sie bilden sich selbstständig, etwa bei Kursgewinnen (so kann eine Fremdwährungsforderung mehr wert werden) oder werden bewusst geschaffen. Dies ist im Rahmen von Ermessensspielräumen bei der Bilanzierung möglich, aber der Grat hin zur Bilanzfälschung ist schmal.
Bei der außenfinanzierten Eigenfinanzierung werden einem Unternehmen Mittel ohne zeitliche Begrenzung oder Eingehens eines Schuldverhältnisses zur Verfügung gestellt.
Die Erhöhung des Eigenkapitals
Bei einer AG besteht die Möglichkeit, zusätzliche Aktien auszugeben. Bei anderen Gesellschaftsformen oder Personengesellschaften erfolgt die Kapitalerhöhung durch Einlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter.
Auf den Einzelfall zugeschnittene Formen der Außenfinanzierung
Viele Banken betreiben auch eine Wagnisfinanzierungsgesellschaft. Doch sind deren Anforderungen an die Dokumentation der geplanten Investitionen überwiegend sehr hoch und notwendigerweise bürokratisch, da sie den Kontrollen der Bundesbank und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften genügen müssen. Privatleute können nach Augenschein und Bauchgefühl entscheiden, was viele Investitionen erst möglich macht. Zusätzliches Eigenkapital kostet keine Zinsen. Die Liquidität wird erst dann belastet, wenn das Unternehmen echte Gewinne einfährt und eine Erfolgsbeteiligung erfolgen soll.
Keine Abhängigkeit von einer Bank bedeutet auch die freie Wahl der günstigsten Leasinggeber und des billigsten Bankkontos. Eine Eigenfinanzierung ermöglicht die völlige Vertraulichkeit aller Planungen eines Unternehmens, die eine Voraussetzung für den Erfolg sein kann.