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Zwei Kreditnehmer - gemeinsam zum Kredit mit Löwe-Finanz aus Wuppertal

Zwei Kreditnehmer sind besser als einer: Das ist eine grundsätzliche richtige und weit verbreitete Meinung. Allerdings werden in diesem Zusammenhang oft zwei Begriffe durcheinander geworfen, die streng zu unterscheiden sind: der zweite Kreditnehmer und der Bürge. Da bei zwei Kreditnehmern meistens einer der Ansprechpartner des Kreditgebers ist, wird meist vom „Antragsteller“ und vom „zweiten Kreditnehmer“ gesprochen.

Wie sinnvoll sind zweit Kreditnehmer?

Zwei Kreditnehmer sind in fast jedem Fall hilfreich. Wenn die Bonität eines Kreditnehmers nicht ausreicht, kann ein zweiter die Darlehensgewährung möglich machen. Manche, wie Arbeitnehmer mit stark wechselndem Einkommen oder Selbstständige können überhaupt nur mithilfe eines zweiten Kreditnehmers oder eines Bürgen an Kredite gelangen, wenn sie keine sonstigen Sicherheiten stellen können. Bei ordentlicher Bonität kann das Hinzutreten eines zweiten Kreditnehmers die Qualität des Kredits aus Banksicht von mittelmäßig auf gut oder sehr gut erhöhen. Da sich die Höhe des Zinssatzes nach der Qualität der Sicherheit eines Kredits bemisst, bringt der zweite Kreditnehmer oft eine fühlbare Ersparnis.

Die Grundbedingungen für die Kreditaufnahme sind

  • die Volljährigkeit
  • die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit
  • ein Wohnsitz im Inland (nur Deutschland, nicht EU-Ausland!)
  • ein Girokonto im Inland.

Dies gilt für den Antragsteller und den zweiten Kreditnehmer.

Die Kreditwürdigkeit der zwei Kreditnehmer wird von drei Standpunkten aus beleuchtet.

1. Die Vergangenheit

Ein Urteil darüber liefern die Wirtschaftsauskunfteien. In Deutschland hat sich die Schufa, mehrheitlich im Besitz von Banken, ein Quasi-Monopol für Wirtschaftsauskünfte über Verbraucher erarbeitet. Diese führte in der Vergangenheit zu gesetzgeberischen Aktivitäten, die ein regelmäßiges jährliches kostenloses Auskunftsrecht für Verbraucher zu den Datensätzen, die bei der Schufa gespeichert sind, beinhalten. Unter meineschufa.de kann jeder einfach seine Auskunft, die immer schriftlich auf dem Postweg erteilt wird, beantragen. Das anzufragenden Produkt heißt „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“. Die Schufa-Auskunft für den Antragsteller wie für den zweiten Kreditnehmer sollte keine „Negativ-Merkmale“ enthalten: Darunter sind insbesondere Kündigungen von Geschäftsverbindungen durch eine Bank und die damit verbundene Fälligstellung von Verbindlichkeiten zu verstehen.
Die Schufa teilt des Weiteren eine Kennzahl mit, die die Bonität des jeweiligen Verbrauchers ausdrücken soll. Es handelt sich um eine zweistellige Zahl, die eine errechnete Wahrscheinlichkeit in Prozenten darstellt, mit der einer finanziellen Verpflichtung nachgekommen wird. Alle Zahlen über 90 sind gut, über 95 sehr gut.
Löwe-Finanz betreut seit vielen Jahren Kreditsuchende in allen Lebenslagen. Gerne erklären wir Ihnen ohne Vorkosten Ihre Schufa-Auskunft und deren Einfluss auf Ihren Kreditantrag.

2. Die Gegenwart

Eine Beurteilung der wirtschaftlichen Gegenwart ermöglichen Kontoauszüge der letzten Monate und der Arbeitsvertrag. Antragsteller und zweiter Kreditnehmer sollten in Arbeitsverhältnissen stehen, die ungekündigt sind. Ein zweiter Kreditnehmer kann das Problem der noch nicht beendeten Probezeit des Antragsstellers überwinden helfen. Die Kreditgewährung an Verbraucher beruht auf der Abtretung der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Tatsächlichen Zugriff haben Gläubiger aber nur auf den pfändbaren Teil. Dieser sollte daher der Höhe nach wenigstens der Kreditrate entsprechen. Es genügt, wenn die pfändbaren Teile der Einkommen des Antragstellers und des zweiten Kreditnehmers zusammen die Rate ergeben. In Grenzfällen hilft eine sorgfältige Aufstellung der Einnahmen und aller Ausgaben als Nachweis, dass ein Spielraum für eine weitere Belastung besteht.

3. Die Zukunft

Vor allem bei Selbstständigen, aber auch bei Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder typischen Saisonarbeitern muss der zweite Kreditnehmer die wenig überschaubare Perspektive ersetzen. Freilich sollte daher dessen Arbeitsverhältnis stabiler sein.

Der Unterschied zwischen einem zweiten Kreditnehmer und einem Bürgen

  1. Der zweite Kreditnehmer hat die gleichen Pflichte und Rechte wie der Antragsteller. Er trägt den Kreditantrag mit – meist aus gleichem wirtschaftlichem Interesse – und entscheidet gemeinsam mit dem Antragsteller über die Verwendung der Darlehenssumme.
  2. Der zweite Kreditnehmer ist genauso wie der Antragsteller zur Rückzahlung des geschuldeten Betrags verpflichtet. Dieser besteht aus der Restschuld und den Gebühren und Zinsen. Es ist möglich, zu vereinbaren, dass jeder der Kreditnehmer einen Teil der Raten trägt. Dabei ist unerheblich, ob die Teilraten in gleicher Höhe vereinbart werden. Kann einer der Kreditnehmer nicht leisten, muss der andere seinen Teil in voller Höhe übernehmen.
  3. Die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann von der Kredit gewährenden Bank jederzeit – auch ohne Zahlungsverzug – verlangt werden und trifft beide Kreditnehmer.
  4. Rechte der Kreditnehmer sind weitgehend der Vertragsgestaltung überlassen. Es ist davon auszugehen, dass zwischen beiden Kreditnehmern Einigkeit herrschen muss, so bei Umschuldung oder vorzeitigen Rückzahlung.
  5. Die Rückgabe zusätzlicher Sicherheiten (Kfz-Brief!) kann der zweite Kreditnehmer genauso wie der Antragsteller nach Beendigung des Schuldverhältnisses verlangen.

Der Bürge ist nicht von Anfang Schuldner, sondern wird es erst dann, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Übernimmt der Bürge die Zahlungen, so entsteht ein neues Schuldverhältnis: Nach der Zahlung wird der Bürge Gläubiger des Schuldners anstelle des Kreditgebers. Auch wird die Bank an einen leistenden Bürgen kein Ansinnen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellen. Die Bank muss jedoch nicht jeden als Bürgen akzeptieren.

Unterschiedliche Formen der Bürgschaft:

  1. Die Ausfallbürgschaft: Der Gläubiger muss sich zunächst aus dem Vermögen des Schuldners befriedigen und kann nur zur Begleichung der Restschuld den Bürgen heranziehen.
  2. Die selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Gläubiger kann sich bereits beim ersten Zahlungsverzug an den Bürgen wenden. Diese Form ist bei Bürgschaften für Verbraucherkredite die Regel.

Welche Form der Kreditaufnahme – mit Bürgen oder zweitem Kreditnehmer – sinnvoller ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Löwe-Finanz ist bei der Kreditaufnahme ohne Vorkosten behilflich und übernimmt die gesamte Abwicklung diskret und Ihren Vorteil suchend. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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